Eigengesellschaft
Eine Eigengesellschaft ist sowohl rechtlich wie auch organisatorisch und wirtschaftlich aus der Kommunalverwaltung ausgegliedert. Eigengesellschaften werden als GmbH oder AG geführt.
» WeiterlesenKommunales Haushaltsrecht
Eine Eigengesellschaft ist sowohl rechtlich wie auch organisatorisch und wirtschaftlich aus der Kommunalverwaltung ausgegliedert. Eigengesellschaften werden als GmbH oder AG geführt.
» WeiterlesenFinanzielle Mittel, die im Gegensatz zum Fremdkapital zeitlich unbefristet zur Verfügung stehen. Es schafft die Grundlage für die wirtschaftliche Tätigkeit und wird auf der Passiva-Seite der Bilanz ausgewiesen.
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Aktivierungsfähige Eigenleistungen müssen im Haushaltsplan veranschlagt werden. Sie sind aber nicht kreditfinanzierungsfähig.
» WeiterlesenBegriff der Finanzbuchführung, der eine Erhöhung der Zahlungsmittel (Bankguthaben, Kasse) erfasst
» WeiterlesenKosten, die einem Bezugsobjekt (Kostenträger oder Kostenstelle) unmittelbar und vollständig gemäß dem Verursachungsprinzip zugeordnet werden können. Man unterscheidet zwischen Kostenträger- und Kostenstelleneinzelkosten.
» WeiterlesenBestandteil des kameralen Haushaltsplans (siehe Kameralistik). Er ist orientiert an den politischen oder den organisatorischen Zuständigkeiten (Ressortprinzip) oder den Sachgebieten (Realprinzip; z.B. Hochbauhaushalt).
» WeiterlesenAbwertung eines einzelnen Vermögensgegenstandes, z.B. Einzelwertberichtigung auf Forderungen, aufgrund besonderer Umstände.
» WeiterlesenKostenstelle, deren Kosten unmittelbar auf die Kostenträger verrechnet werden (z.B. Material-, Fertigungs-, Verwaltungs-, Vertriebskostenstellen, usw.).
» WeiterlesenPolitische Willenserklärung der jeweiligen Vertretungskörperschaft, mit der die Verwaltungsleitung (Hauptverwaltungsbeamtin/Hauptverwaltungsbeamte) von der Verantwortung für den Haushaltsvollzug befreit wird.
» WeiterlesenErfolg lässt sich unterschiedlich ermitteln: Man unterscheidet u. a. zwischen Gewinn (Gesamter Ertrag ist größer als gesamter Aufwand), Verlust (gesamter Ertrag ist kleiner als gesamter Aufwand), Betriebserfolg (Betriebsertrag – Zweckaufwand), Neutraler Erfolg (Neutraler Ertrag – Neutraler Aufwand), Betriebsgewinn (Leistungen bzw. Erlöse – Kosten).
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