Eigenkapital
Finanzielle Mittel, die im Gegensatz zum Fremdkapital zeitlich unbefristet zur Verfügung stehen. Es schafft die Grundlage für die wirtschaftliche Tätigkeit und wird auf der Passiva-Seite der Bilanz ausgewiesen.
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Kommunales Haushaltsrecht
Finanzielle Mittel, die im Gegensatz zum Fremdkapital zeitlich unbefristet zur Verfügung stehen. Es schafft die Grundlage für die wirtschaftliche Tätigkeit und wird auf der Passiva-Seite der Bilanz ausgewiesen.
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Aktivierungsfähige Eigenleistungen müssen im Haushaltsplan veranschlagt werden. Sie sind aber nicht kreditfinanzierungsfähig.
» WeiterlesenBegriff der Finanzbuchführung, der eine Erhöhung der Zahlungsmittel (Bankguthaben, Kasse) erfasst
» WeiterlesenKosten, die einem Bezugsobjekt (Kostenträger oder Kostenstelle) unmittelbar und vollständig gemäß dem Verursachungsprinzip zugeordnet werden können. Man unterscheidet zwischen Kostenträger- und Kostenstelleneinzelkosten.
» WeiterlesenBestandteil des kameralen Haushaltsplans (siehe Kameralistik). Er ist orientiert an den politischen oder den organisatorischen Zuständigkeiten (Ressortprinzip) oder den Sachgebieten (Realprinzip; z.B. Hochbauhaushalt).
» WeiterlesenAbwertung eines einzelnen Vermögensgegenstandes, z.B. Einzelwertberichtigung auf Forderungen, aufgrund besonderer Umstände.
» WeiterlesenKostenstelle, deren Kosten unmittelbar auf die Kostenträger verrechnet werden (z.B. Material-, Fertigungs-, Verwaltungs-, Vertriebskostenstellen, usw.).
» WeiterlesenPolitische Willenserklärung der jeweiligen Vertretungskörperschaft, mit der die Verwaltungsleitung (Hauptverwaltungsbeamtin/Hauptverwaltungsbeamte) von der Verantwortung für den Haushaltsvollzug befreit wird.
» WeiterlesenErfolg lässt sich unterschiedlich ermitteln: Man unterscheidet u. a. zwischen Gewinn (Gesamter Ertrag ist größer als gesamter Aufwand), Verlust (gesamter Ertrag ist kleiner als gesamter Aufwand), Betriebserfolg (Betriebsertrag – Zweckaufwand), Neutraler Erfolg (Neutraler Ertrag – Neutraler Aufwand), Betriebsgewinn (Leistungen bzw. Erlöse – Kosten).
» WeiterlesenTeil des Wirtschaftsplans; im Erfolgsplan werden sämtliche Aufwendungen und Erträge eines Mandanten aufgeführt. Ziel ist es, den Ressourcenverbrauch der Periode sowie die diesem gegenüberstehenden Erträge auszuweisen. Er orientiert sich an der Gliederung der Ergebnisrechnung (GuV). siehe auch: Erfolgsrechnung
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