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Eigenkapital

Finanzielle Mittel, die im Gegensatz zum Fremdkapital zeitlich unbefristet zur Verfügung stehen. Es schafft die Grundlage für die wirtschaftliche Tätigkeit und wird auf der Passiva-Seite der Bilanz ausgewiesen.
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Einzelkosten

Kosten, die einem Bezugsobjekt (Kostenträger oder Kostenstelle) unmittelbar und vollständig gemäß dem Verursachungsprinzip zugeordnet werden können. Man unterscheidet zwischen Kostenträger- und Kostenstelleneinzelkosten.

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Einzelplan

Bestandteil des kameralen Haushaltsplans (siehe Kameralistik). Er ist orientiert an den politischen oder den organisatorischen Zuständigkeiten (Ressortprinzip) oder den Sachgebieten (Realprinzip; z.B. Hochbauhaushalt).

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Entlastung

Politische Willenserklärung der jeweiligen Vertretungskörperschaft, mit der die Verwaltungsleitung (Hauptverwaltungsbeamtin/Hauptverwaltungsbeamte) von der Verantwortung für den Haushaltsvollzug befreit wird.

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Erfolg

Erfolg lässt sich unterschiedlich ermitteln: Man unterscheidet u. a. zwischen Gewinn (Gesamter Ertrag ist größer als gesamter Aufwand), Verlust (gesamter Ertrag ist kleiner als gesamter Aufwand), Betriebserfolg (Betriebsertrag – Zweckaufwand), Neutraler Erfolg (Neutraler Ertrag – Neutraler Aufwand), Betriebsgewinn (Leistungen bzw. Erlöse – Kosten).

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Erfolgsplan

Teil des Wirtschaftsplans; im Erfolgsplan werden sämtliche Aufwendungen und Erträge eines Mandanten aufgeführt. Ziel ist es, den Ressourcenverbrauch der Periode sowie die diesem gegenüberstehenden Erträge auszuweisen. Er orientiert sich an der Gliederung der Ergebnisrechnung (GuV). siehe auch: Erfolgsrechnung

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