Geschäftsjahr
In der Regel ein Zeitraum von 12 Monaten, für den das Unternehmen regelmäßig seine Inventur und Bilanz zu erstellen hat. Es kann sich mit dem Kalenderjahr decken, muss aber nicht. Unter bestimmten (handelsrechtlichen) Voraussetzungen sind auch Geschäftsjahre zulässig, die weniger als 12 Monate umfassen (Rumpfgeschäftsjahr).
Kommunalrechtlich gesehen ist das Haushaltsjahr immer identisch mit dem Kalenderjahr.