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Controllerbericht

Umfasst die Erstellung und Weiterleitung bereichsübergreifender Darstellungen von komplexen betrieblichen Sachverhalten. Sein Zweck liegt darin, Führungskräften der Verwaltung steuerungsrelevante Informationen bereitzustellen. Dabei muss er den Informationsbedarf, die Informationsnachfrage und das Informationsangebot aufeinander abstimmen.

Nach der Regelmäßigkeit der Erstellung unterscheidet man z.B. Standardberichte (werden regelmäßig und nach einem Schema erstellt und einem meist gleichbleibenden Empfängerkreis zugeleitet) und Abweichungsberichte (ihn erhält der jeweilige Betriebsleiter, wenn das betriebliche Geschehen in seinem Bereich bestimmte Toleranzgrenzen über- bzw. unterschritten hat).