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Beteiligungen

Neben den Betrieben und den Eigengesellschaften können öffentliche Körperschaften auch in Form von wirtschaftlichen Beteiligungen tätig werden. Wirtschaftliche Beteiligungen werden als juristische Personen des privaten Rechts geführt. Von einer Beteiligung spricht man, wenn sich die öffentliche Körperschaft auf Dauer, mit Kapital und dem Ziel der Einflussnahme an einem anderen Unternehmen beteiligt. Die Intensität der kapitalmäßigen Verflechtung und damit des möglichen Einflusses auf eine Gesellschaft wird durch die Höhe der Beteiligungsquote bestimmt.