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Anschaffungskosten

Anschaffungskosten (AK)

Alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.

Sie setzen sich zusammen aus

  • dem Anschaffungspreis eines Wirtschaftsgutes,
  • dem Aufwand zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft,
  • den Anschaffungsnebenkosten (z.B. Maklergebühren),
  • nachträglichen Anschaffungskosten und
  • Minderungen des Anschaffungspreises.

Die Anschaffungskosten bilden zusammen mit den Herstellungskosten die Bewertungsgrundlage für das Anlagevermögen.