Zuschuss
Finanztransfers ohne Gegenleistung von einer Einheit des öffentlichen Sektors an eine Einheit des privaten/privatwirtschaftlichen Sektors – oder umgekehrt – werden als Zuschuss bezeichnet (z.B. Zuschüsse einer Stadt an ein ortsansässiges Unternehmen, Zuschüsse einer Gemeinde an einen Sportverein vor Ort).
Kostenerstattungen, Umlagen u. dergl. fallen nicht unter den Begriff der Zuschüsse.
- abzugrenzen zu: Zuweisung