Im Haushaltsplan angebrachte Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die erst in künftigen Haushaltsjahren zu Aufwendungen oder Auszahlungen (kameral: Ausgaben) führen.
Im Haushaltsplan angebrachte Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die erst in künftigen Haushaltsjahren zu Aufwendungen oder Auszahlungen (kameral: Ausgaben) führen.