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Beteiligungscontrolling

Koordination, Unterstützung und Steuerung der Beteiligungsgesellschaften im Hinblick auf die bestmögliche Erreichung der Gesamtziele sowie der Zielvorgaben für einzelne Gesellschaften. Das Instrumentarium des Beteiligungscontrollings mit einem fest vorgegebenen Berichtsrhythmus und -inhalt erstreckt sich zum einen als operatives Controlling insbesondere auf die klassischen bilanzanalytischen Kennzahlen und zum anderen als strategisches Controlling vor allem auf die Ermittlung von Beteiligungswerten.

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Betrieb gewerblicher Art

Als Betrieb gewerblicher Art (BgA) werden alle Einrichtungen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts bezeichnet, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dienen (siehe auch § 4 KStG). Der BgA ist abzugrenzen zur hoheitlichen Tätigkeit und zur Vermögensverwaltung.

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Betriebsabrechnungsbogen (BAB)

Im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) werden in tabellarischer Form die Kosten, die in der Kostenartenrechnung ermittelt wurden, auf die Kostenstellen verrechnet. In den Zeilen werden die Kostenarten erfasst, wie sie sich aus der Kostenartenrechnung ergeben, in den Spalten die Kostenstellen.

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Betriebsbuchhaltung

Erfolgsgröße in der Betriebsergebnisrechnung (kurzfristige Erfolgsrechnung); darunter versteht man eine Gegenüberstellung derjenigen Kosten und Erlöse, die unmittelbar mit dem Betrieb, der Leistungserstellung einer Organisationseinheit in Verbindung stehen bzw. hiervon verursacht werden. Das Betriebsergebnis stellt in der Regel eine betriebsinterne Größe dar, die nicht veröffentlicht wird.

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Betriebsvergleich

Vergleichsobjekt sind vergleichbare Verwaltungen. Dabei wird unterschieden zwischen externen Vergleichen (z.B. Stadt S mit Stadt T) und zwischenbetrieblichen Vergleichen (z.B. Umweltamt A mit Umweltamt B). Betriebsvergleiche sind ein geeignetes Instrument, um insbesondere die Wirtschaftlichkeit der Aufgaben- und Produkterfüllung zu überprüfen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Bedingungen in den Verwaltungen auch tatsächlich vergleichbar sind. Hierzu gehört vor allem, dass die Aufgaben und/oder Produkte im Hinblick auf ihren quantitativen und qualitativen Standard übereinstimmen und die Verfahren zur Ermittlung der Kosten identisch sind.

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Betriebsvorrichtung

Betriebsvorrichtungen dienen nicht der Nutzung des Gebäudes, sondern stehen in einer besonderen und unmittelbaren Beziehung zu dem auf dem Grundstück oder in dem Gebäude ausgeübten Verwaltungs- oder Gewerbebetrieb. Betriebsvorrichtungen sind als bewegliche Vermögensgegenstände zu behandeln, selbst dann, wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind.

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