Konto, das Buchungen vorübergehend aufnimmt; Hilfskonten aus buchungstechnischen Gründen, die sich immer wieder ausgleichen. Mögliche Gründe können sein: Zeitdifferenz zwischen Geschäftsvorfällen, organisatorische Aufgabenverteilung (Bankverrechnungskonto) oder unklare Geschäftsvorfälle.
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Kostenstellen zur Sammlung und Verrechnung von Gemeinkosten (keine direkten Personalkosten, d.h. keine Mitarbeiterführung).
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Werden innerhalb der Planung verwendet, um die Jahresplanwerte nach bestimmten Regeln über die Planperioden zu verteilen. Entsprechendes gilt für die Istwerte, soweit sie nicht direkt zugeordnet werden können.
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Grundprinzip der KLR; Kosten werden, soweit möglich, direkt dem Bezugsobjekt (Kostenträger, Kostenstelle) angelastet, das sie verursacht hat.
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Kontenrahmen, der die Systematik eines kaufmännischen Rechnungswesen mit Spezifika der öffentlichen Verwaltung kombiniert.
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KLR-System, bei dem sämtliche Kosten, d.h. alle Einzelkosten und alle Gemeinkosten, im Wege der Kostenartenrechnung erfasst, in der Kostenstellenrechnung verteilt und in der Kostenträgerrechnung auf die Kostenträger zugerechnet werden. siehe auch: Teilkostenrechnung
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Kostenstelle, die innerbetriebliche Leistungen für andere Vor- und Endkostenstellen erbringt. Dabei wird vielfach eine Differenzierung zwischen Allgemeinen Kostenstellen und Hilfskostenstellen vorgenommen. Unter Allgemeinen Kostenstellen werden üblicherweise die Kostenstellen verstanden, die für fast alle Betriebsteile Leistungen erbringen, während Hilfskostenstellen Kostenstellen sind, die nur für einen begrenzten Kreis anderer Kostenstellen Leistungen erbringen. siehe auch: Kostenstellen, Kostenstellenrechnung
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Für den Fall, dass der Haushaltsplan nicht rechtzeitig vor Beginn des Haushaltsjahres verabschiedet wird, ist geregelt, dass bis zur Verkündung des Haushaltsplanes alle Auszahlungen und Aufwendungen geleistet werden dürfen, die erforderlich sind, um die Verwaltung aufrechtzuerhalten und die notwendigen Aufgaben, insbesondere die rechtlichen Verpflichtungen, zu erfüllen.
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Kameraler, kassentechnischer Begriff: Als Vorschuss darf eine Ausgabe gebucht werden, wenn die Verpflichtung zur Zahlung zwar feststeht, die Ausgabe aber noch nicht endgültig gebucht werden kann.
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Korrekturgröße zur Erfassung der Wertminderung einer auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Position (z.B. Forderung). Sie wird auf der Passivseite der Bilanz gezeigt. Synonym dafür wird die indirekte Abschreibung verwendet. Dadurch wird auf der Aktivseite der ursprüngliche Wert unverändert ausgewiesen. siehe auch: Aktiva, Passiva, Bilanz, Abschreibung
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