Deckungsbeitragsrechnung, die auf Plankosten beruht. Sie unterscheidet sich von der Plankostenrechnung dadurch, dass sie die fixen Kosten aus dem Soll/Ist-Vergleich eliminiert, weshalb bei ihr das Problem entfällt, eine Planbeschäftigung zu bestimmen. Damit gibt es bei der Grenzplankostenrechnung auch keine Beschäftigungsabweichung beim Soll/Ist-Vergleich. Sie dient der Kontrolle der Kosten sowie der Planung, Ermittlung und Kontrolle des Erfolges.
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Ordnung der Einnahmen und Ausgaben des kameralen Haushaltsplans (siehe auch Kameralistik) nach ökonomischen Gesichtspunkten; kamerale Kontierungsrichtlinie.
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Buchung, durch die der Saldo der Forderungen oder Verbindlichkeiten vermindert wird.
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Geringwertige Vermögensgegenstände siehe: Geringwertige Wirtschaftsgüter
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siehe: Geringwertige Wirtschaftsgüter
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Rechte Seite bzw. Passivseite eines Kontos in der Buchführung im Gegensatz zur Sollseite (Aktiva, linke Seite). Auf der Habenseite eines Kontos werden Vermögensabgänge bzw. Zunahme von Verbindlichkeiten gebucht.
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Ausweis des Ist-Ergebnisses eines Haushaltsjahres unter Einbeziehung der Ausgabereste und der Vorgriffe.
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Das Haushaltsjahr beginnt (kraft Gesetzes) immer am 01.01. und endet am 31.12. desselben Jahres.
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Kameraler Sammelbegriff für Einnahmen, Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen.
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Systematisch gegliederte Zusammenstellung der für ein Haushaltsjahr veranschlagten Positionen. Siehe dazu § 79 GO NRW Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Kommune. Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnishaushalt (§ 2 Nds. GemHKVO), dem Finanzhaushalt (§ 3 Nds. GemHKVO), den Teilhaushalten (§ 4 Nds. GemHKVO) und dem Stellenplan (§ 5 Nds. GemHKVO). In Niedersachsen ist er um folgende Anlagen zu ergänzen (§ 1 Abs. 2 GemHKVO): Zum Haushaltsplan gehören als Anlagen eine Übersicht über die ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen mit den jeweiligen Gesamtsummen der Teilhaushalte des Ergebnishaushalts (Übersicht Ergebnishaushalt), eine Übersicht über die Einzahlungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen mit den jeweiligen Gesamtsummen der Teilhaushalte des Finanzhaushalts (Übersicht Finanzhaushalt), der Vorbericht (§ 6), das Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss, eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen, wobei für Auszahlungen, die in den Jahren fällig werden, auf die sich die […]
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