Lizenz
Eine Lizenz ist die Genehmigung oder Erlaubnis an ein Rechtssubjekt, ein Recht wirtschaftlich zu nutzen. Als Rechtsobjekte kommen somit ausschließlich immaterielle Güter in Betracht. Grundlage ist eine vertragliche Vereinbarung (Lizenzvertrag) zwischen dem Rechteinhaber (Lizensgeber) und dem Begünstigten (Lizenznehmer). Gegenstand der Lizenzverträge ist häufig die Einräumung von Nutzungsrechten an gewerblichen Schutzrechten (Patenten, Konzessionen, Gebrauchsmustern, eingetragene Marken), deren Bedingungen in spezifischen Patent-, Konzessions- oder Markenverträgen aufgeführt sind.