Einzelkosten
Kosten, die einem Bezugsobjekt (Kostenträger oder Kostenstelle) unmittelbar und vollständig gemäß dem Verursachungsprinzip zugeordnet werden können. Man unterscheidet zwischen Kostenträger- und Kostenstelleneinzelkosten.
Kommunales Haushaltsrecht
Kosten, die einem Bezugsobjekt (Kostenträger oder Kostenstelle) unmittelbar und vollständig gemäß dem Verursachungsprinzip zugeordnet werden können. Man unterscheidet zwischen Kostenträger- und Kostenstelleneinzelkosten.