Anlagevermögen
Alle Vermögensgegenstände, die auf Grund ihrer Eigenschaft und der betrieblichen Zweckbestimmung dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Das Anlagevermögen wird auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Teile des Anlagevermögens werden in der Anlagenbuchhaltung dokumentiert. Die Höhe des Wertes, der dem Anlagevermögen beigemessen wird, ergibt sich aus seiner Bewertung.