Aktivierbare Eigenleistung
monetärer Wert der von der Gemeinde selbst hergestellten Vermögensgegenstände für die eigene Aufgabenerledigung
Legaldefinition Niedersachsen:
- aktivierungsfähige Eigenleistungen: die monetären Werte der von der Kommune selbst hergestellten Vermögensgegenstände für die eigene Aufgabenerledigung (§ 60 Nr. 3 GemHKVO)