Schlüsselzuweisung
Schlüsselzuweisungen sind regelmäßig vom Land an die Kommunen gezahlte Finanzmittel, die auf Grundlage eines gesetzlich festgelegten Schlüsselverfahrens verteilt werden.
Merkmale:
- Sie dienen der allgemeinen Finanzkraft‑Unterstützung der Kommunen.
- Die Berechnung erfolgt nach objektiven Kriterien wie Einwohnerzahl, Steuerkraft, soziale Struktur, Aufgabenlast, Gebietslage usw.
- Die Kommune kann diese Mittel frei für alle laufenden Aufgaben oder investive Zwecke einsetzen.
Beispiel:
- Eine Kommune erhält 2 Mio. € Schlüsselzuweisungen vom Land Niedersachsen, die frei über die Investitions- oder Betriebsausgaben entschieden werden können.
Buchhalterisch:
- Gehören zu den allgemeinen Einnahmen ohne Zweckbindung.