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Verbundene Unternehmen

Verbundene Unternehmen sind solche, an denen die Kommune beteiligt ist und die im Gesamtabschluss voll zu konsolidieren sind. Dies ist i.d.R. der Fall, wenn die Kommune einen beherrschenden Einfluss ausübt. Dieser liegt vor, wenn die Kommune mehr als 50% der Stimmrechte ausübt oder er aus anderen Gründen (z. B. durch Vertrag) vorliegt.