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Rückstellung

Passivposten der Bilanz, der dazu dient, durch zukünftige Handlungen bedingte Wertminderungen der Rechnungsperiode als Aufwand zuzurechnen. Sie ist bezüglich ihres Eintretens oder ihrer Höhe nach nicht völlig sicher. Rückstellungen werden u. a. für Pensionen gebildet.

abgrenzen zu: Rücklage