Erträge
Wertzuwachs durch erstellte Güter und Dienstleistungen innerhalb einer bestimmten Rechnungsperiode; wird in der Finanzbuchhaltung erfasst. Die Ausweisung erfolgt über den Ergebnisplan.
siehe auch: § 59 Nr. 17 Nds. GemHKVO
Abgrenzen zu Einzahlung, Einnahme und Erfolg
Außerordentlicher Ertrag
ungewöhnliche, selten vorkommende oder periodenfremde Erträge
siehe auch: § 59 Nds. GemHKVO