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Wirtschaftlichkeit

Die Haushaltswirtschaft ist wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen (§ 75 Abs. 1 S. 2 GO NRW). Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit spricht das Verhältnis von Aufwand und Nutzen an. Wirtschaftlichkeit ist dann gegeben, wenn das ökonomischen Prinzips (Maximal- oder Minimalprinzip) eingehalten ist. Dieses bedeutet, dass mit dem geringsten Aufwand der gewünschte Erfolg bzw. mit den gegebenen Mitteln der größtmögliche Nutzen erzielt wird. Die rechnerische Erfassung der Wirtschaftlichkeit ist auf verschiedene Weise möglich, und zwar

  • als Relation von Ist-Größe oder
  • als Relation von Soll-Istgröße.

In allen Fällen ist die Wirtschaftlichkeit umso höher, je größer der Wert des Quotienten ist. In der Verwaltungswissenschaft wird der Begriff Effizienz häufig dem Wirtschaftlichkeitsbegriff vorgezogen. Effizienz deckt im Vergleich zur monetär interpretierten Wirtschaftlichkeit auch nichtmonetäre, insbesondere gesellschaftliche Aspekte ab und schließt Wirtschaftlichkeitsüberlegungen im Hinblick auf übergeordnete Ziele ein.