Genehmigung von Haushaltsplänen bei Verzug bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen

Das niedersächsische Innenministerium hat mit seiner Bekanntmachung „Aufstellung und Beschlussfassung fristgerechter Jahresabschlüsse; Hinweise für kommunalaufsichtliche Genehmigungen nach § 176 NKomVG“ den Versuch unternommen, die noch fehlenden Beschlussfassungen der Jahresabschlüsse voranzutreiben.

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