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Aktiva

Vermögensgegenstände bzw. Wirtschaftsgüter, die auf der Aktiv-Seite der Bilanz (linke Seite) ausgewiesen werden. Dabei wird nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer unterschieden in Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Der Wert aller ausgewiesenen Aktiva muss übereinstimmen mit dem aller Passiva (Eigenkapital und Schulden).

Legaldefinition Niedersachsen

  • Aktiva: die Angaben zu Vermögensgegenständen in der Bilanz, die die Mittelverwendung abbilden (§ 60 Nr. 2 KomHKVO)