Wiederbeschaffungskosten
Als Wiederbeschaffungskosten (kurz: WBK) bezeichnet man die (geschätzten) Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, die ein Vermögensgegenstand in Zukunft haben wird.
Aufgrund der Inflation liegt der Wiederbeschaffungspreis meistens über den ursprünglichen Anschaffungskosten; in einzelnen Bereichen bzw. Branchen kann er aber auch darunter liegen.
Quelle: http://welt-der-bwl.de/wiederbeschaffungskosten
siehe auch: Buchwert, Anschaffungskosten, Herstellungskosten