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Kostenstellenrechnung

Dient der Feststellung, wo die Kosten entstanden sind; hat als zweite Stufe der KLR die Aufgabe, die anfallenden Kostenarten verursachungsgerecht auf die Kostenstellen zuzuordnen und deren Kostenverbrauch zu überwachen. Hauptziel ist die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit am Ort der Kostenentstehung. siehe auch: Kosten-Leistungs-Rechnung, Kostenstellenverrechnung, Kostenträgerrechnung

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Kostenstellenverrechnung

Verrechnung der Kostenstellen in einer sinnvollen Reihenfolge mit dem Ziel, die angefallenen Kosten möglichst gerecht jenen Kostenstellen zuzuordnen, die sie verursacht bzw. bestimmte Leistungen in Anspruch genommen haben. siehe auch: Kostenstelle, Kostenstellenrechnung, Kostenträger

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Kostenträger

Güter und Dienstleistungen, die in Erfüllung des Betriebszweckes erstellt werden und Kosten verursachen. In einer Kommunalverwaltung können die Produkte die Kostenträger darstellen, dies ist jedoch nicht zwingend. siehe auch: Kostenträgerrechnung, Kostenträgerstückrechnung, Kostenträgerzeitrechnung

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Kostenträgerrechnung

Dritte Stufe der Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR); übernimmt die Einzelkosten aus der Kostenartenrechnung und die Gemeinkosten in Form von Zuschlagsätzen. Die Leistungen der Kostenstelle werden über Tarife verrechnet. Objekte der Kostenträgerrechnung sind die Kostenträger.

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Kostenträgerstückrechnung

Ermittelt die Selbstkosten, die für eine Einheit eines Kostenträgers anfallen. Sie wird auch Kalkulation genannt und kann mit Hilfe unterschiedlicher Verfahren (z.B. Divisionskalkulation, Äquivalenzziffernkalkulation) erfolgen.

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Kostenvergleichsrechnung

Einfachstes Verfahren der statischen Investitionsrechnung; sie dient dazu, Investitionsobjekte auf ihre Kostenvorteile hin zu vergleichen, indem sie die von ihnen prognostizierten Kosten einander gegenüberstellen. Es ist das Investitionsobjekt zu bevorzugen, das die geringeren Kosten verursacht. Die Erlöse, die durch die Investitionsobjekte verursacht werden, bleiben bei der Kostenvergleichsrechnung unberücksichtigt. Sie werden bei den Investitionsobjekten als gleich hoch angesehen, was bei Rationalisierungsinvestitionen gegeben sein kann, bei anderen Investitionen aber häufig nicht erfüllt ist.

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