Finanzanlagen
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z.B. Beteiligungen). Sie werden in der Bilanz getrennt von den immateriellen Vermögensgegenständen und den Sachanlagen ausgewiesen.
» WeiterlesenKommunales Haushaltsrecht
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z.B. Beteiligungen). Sie werden in der Bilanz getrennt von den immateriellen Vermögensgegenständen und den Sachanlagen ausgewiesen.
» WeiterlesenAusgleich zwischen finanzschwachen und finanzstarken Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden). Man unterscheidet dabei den horizontalen und vertikalen Finanzausgleich. Der horizontale Finanzausgleich findet zwischen Gebietskörperschaften gleicher Ebene (z.B. Länderfinanzausgleich), der vertikale dagegen zwischen Gebietskörperschaften verschiedener Ebenen statt (z.B. Bund/Land). siehe auch: Finanzausgleichsgesetz, Niedersächsisches Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG)
» WeiterlesenTeil der Buchhaltung, der die erfolgswirksamen und erfolgsunwirksamen Zahlungsvorgänge erfasst und die abrechnungstechnische Vorstufe für die Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlusses ist. Synonym wird die Bezeichnung Geschäftsbuchhaltung verwendet. Die erfolgswirksamen Vorgänge werden in Form von Aufwand und Ertrag abgebildet und nicht wie in der Betriebsbuchhaltung in Form von Kosten und Leistungen.
» WeiterlesenDer Finanzhaushalt ist eine Säule des Drei-Komponenten-Systems und wesentlicher Bestandteil des Haushaltsplans einer Kommune. Im Finanzhaushalt bzw. der Finanzrechnung sind die Einzahlungen und Auszahlungen aufgeführt. Hier geht es um die Liquiditätssituation der Kommune. Der Finanzhaushalt ist vergleichbar mit der Cash-Flow-Rechnung. Der kommunale Finanzhaushalt gliedert sich in drei Salden: Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit Saldo aus Finanzierungstätigkeit Für Niedersachsen ist § 3 GemHKVO einschlägig.
» WeiterlesenTabellarische Übersicht der prognostizierten oder vorgegebenen Einzahlungen und Auszahlungen für einen bestimmten Zeitraum. Mit seiner Hilfe kann der betriebliche Kapitalbedarf berechnet werden. Mittelfristiger Finanzplan Arbeitsprogramm für die Exekutive in der Form eines mehrjährigen Rahmenprogramms für die künftige Haushaltsführung. Er wird auf der Grundlage der angestrebten und erwarteten Entwicklung und der sonstigen gesamtwirtschaftlichen Daten für die nächste übersehbare Zukunft aufgestellt. Er enthält die voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge bzw. Auszahlungen und Einzahlungen des Haushaltes für fünf aufeinander folgende Jahre, die einzeln aufgeführt werden. Er ist mindestens alljährlich zu überprüfen und fortzuschreiben.
» Weiterlesen