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Aktivierbare Eigenleistung

monetärer Wert der von der Gemeinde selbst hergestellten Vermögensgegenstände für die eigene Aufgabenerledigung Legaldefinition Niedersachsen: aktivierungsfähige Eigenleistungen: die monetären Werte der von der Kommune selbst hergestellten Vermögensgegenstände für die eigene Aufgabenerledigung (§ 60 Nr. 3 GemHKVO)

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