AfA – Absetzung für Abnutzung
Steuerrechtliche Abschreibung, die Wertminderungen an langlebigen Wirtschaftsgütern, d.h. Wirtschaftsgütern, die länger als ein Jahr dem Betrieb dienen, erfasst. Die AfA stellt steuerrechtlich Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar, je nachdem in welcher Einkunftsart sie vorgenommen werden können. siehe auch: Abschreibungen
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