Inventur
Körperliche Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden am Bilanzstichtag. Die Ergebnisse der Inventur sind in einem Bestandsverzeichnis, dem Inventar, festzuhalten.
» WeiterlesenKommunales Haushaltsrecht
Körperliche Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden am Bilanzstichtag. Die Ergebnisse der Inventur sind in einem Bestandsverzeichnis, dem Inventar, festzuhalten.
» WeiterlesenVerwendung von Finanzmitteln für die Veränderung des Bestands längerfristig dienende Güter.
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Prozentualer Anteil der Ausgaben für Baumaßnahmen sowie für sonstige Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen an den Gesamtausgaben ohne besondere Finanzierungsvorgänge.
» WeiterlesenStellt fest, ob ein Investitionsobjekt der Zielsetzung des Investors entspricht und welches von mehreren Investitionsobjekten die Zielsetzung am besten erfüllt. Sie dient damit der quantitativen und qualitativen Beurteilung der Vorteilhaftigkeit von Investitionen.
» WeiterlesenDie Istkosten sind die tatsächlich in der Vergangenheit entstandenen Kosten. Sie spielen bei der Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR) eine Rolle und stellen eine Variante der Kostenberechnung dar. siehe auch: Istkostenrechnung
» WeiterlesenErfasst die aus einer vergangenen Abrechnungsperiode tatsächlich entstandenen Kosten und verteilt diese auf die Kostenträger. Hier werden die tatsächlich angefallenen Kosten (Ist-Verbrauchsmenge * Ist-Preise) verrechnet. siehe auch: Istkosten
» WeiterlesenBerücksichtigen Risiken, die nicht vorhersehbar sind, aber durchaus eintreten können (z.B. Immobilienschäden, Unfälle).
» WeiterlesenKosten zur Verrechnung des Nutzenentganges für das dem Verwaltungsbetrieb bereitgestellte Eigenkapital. Es bedarf gleichermaßen wie das Fremdkapital einer Verzinsung, denn würden die Geldmittel nicht im Verwaltungsbetrieb gebunden, sondern anderweitig angelegt, wäre die Forderung nach einer Verzinsung ganz natürlich. Kalkulatorische Zinsen zählen zu den kalkulatorischen Kosten.
» WeiterlesenSie stellt in ihrer einfachsten Form eine Einzahlungs- und Auszahlungsrechnung dar, die weder eine Inventur noch eine Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden enthält.
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