NKF-Glossar
GVG
GWG
Haben
Rechte Seite bzw. Passivseite eines Kontos in der Buchführung im Gegensatz zur Sollseite (Aktiva, linke Seite). Auf der Habenseite eines Kontos werden Vermögensabgänge bzw. Zunahme von Verbindlichkeiten gebucht.
» WeiterlesenHaushaltsabschluss
Ausweis des Ist-Ergebnisses eines Haushaltsjahres unter Einbeziehung der Ausgabereste und der Vorgriffe.
» WeiterlesenHaushaltsjahr
Das Haushaltsjahr beginnt (kraft Gesetzes) immer am 01.01. und endet am 31.12. desselben Jahres.
» WeiterlesenHaushaltsmittel
Haushaltsplan
Systematisch gegliederte Zusammenstellung der für ein Haushaltsjahr veranschlagten Positionen. Siehe dazu § 79 GO NRW Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Kommune. Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnishaushalt (§ 2 Nds. GemHKVO), dem Finanzhaushalt (§ 3 Nds. GemHKVO), den Teilhaushalten (§ 4 Nds. GemHKVO) und dem Stellenplan (§ 5 Nds. GemHKVO). In Niedersachsen ist er um folgende Anlagen zu ergänzen (§ 1 Abs. 2 GemHKVO): Zum Haushaltsplan gehören als Anlagen eine Übersicht über die ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen mit den jeweiligen Gesamtsummen der Teilhaushalte des Ergebnishaushalts (Übersicht Ergebnishaushalt), eine Übersicht über die Einzahlungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen mit den jeweiligen Gesamtsummen der Teilhaushalte des Finanzhaushalts (Übersicht Finanzhaushalt), der Vorbericht (§ 6), das Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss, eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen, wobei für Auszahlungen, die in den Jahren fällig werden, auf die sich die […]
» WeiterlesenHaushaltsrechnung
Begriff aus der Kameralistik: Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben und der Ansätze des Haushaltsplans unter Berücksichtigung der Ausgabereste (Haushaltsreste) und der Vorgriffe. Die doppische Entsprechung: Jahresabschluss.
» Weiterlesen