Gruppierungsplan
Ordnung der Einnahmen und Ausgaben des kameralen Haushaltsplans (siehe auch Kameralistik) nach ökonomischen Gesichtspunkten; kamerale Kontierungsrichtlinie.
» WeiterlesenKommunales Haushaltsrecht
Ordnung der Einnahmen und Ausgaben des kameralen Haushaltsplans (siehe auch Kameralistik) nach ökonomischen Gesichtspunkten; kamerale Kontierungsrichtlinie.
» WeiterlesenRechte Seite bzw. Passivseite eines Kontos in der Buchführung im Gegensatz zur Sollseite (Aktiva, linke Seite). Auf der Habenseite eines Kontos werden Vermögensabgänge bzw. Zunahme von Verbindlichkeiten gebucht.
» WeiterlesenAusweis des Ist-Ergebnisses eines Haushaltsjahres unter Einbeziehung der Ausgabereste und der Vorgriffe.
» WeiterlesenDas Haushaltsjahr beginnt (kraft Gesetzes) immer am 01.01. und endet am 31.12. desselben Jahres.
» WeiterlesenSystematisch gegliederte Zusammenstellung der für ein Haushaltsjahr veranschlagten Positionen. Siehe dazu § 79 GO NRW Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Kommune. Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnishaushalt (§ 2 Nds. GemHKVO), dem Finanzhaushalt (§ 3 Nds. GemHKVO), den Teilhaushalten (§ 4 Nds. GemHKVO) und dem Stellenplan (§ 5 Nds. GemHKVO). In Niedersachsen ist er um folgende Anlagen zu ergänzen (§ 1 Abs. 2 GemHKVO): Zum Haushaltsplan gehören als Anlagen eine Übersicht über die ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen mit den jeweiligen Gesamtsummen der Teilhaushalte des Ergebnishaushalts (Übersicht Ergebnishaushalt), eine Übersicht über die Einzahlungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen mit den jeweiligen Gesamtsummen der Teilhaushalte des Finanzhaushalts (Übersicht Finanzhaushalt), der Vorbericht (§ 6), das Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss, eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen, wobei für Auszahlungen, die in den Jahren fällig werden, auf die sich die […]
» WeiterlesenBegriff aus der Kameralistik: Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben und der Ansätze des Haushaltsplans unter Berücksichtigung der Ausgabereste (Haushaltsreste) und der Vorgriffe. Die doppische Entsprechung: Jahresabschluss.
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