Leistungsverrechnung
Leistungsverrechnung innerbetrieblich / innerbehördlich bzw. zwischenbehördlich
Bezieht sich auf interne Leistungen, die nicht für den Absatz der Verwaltung bestimmt sind. Sie werden auch Eigenleistungen oder Innenaufträge genannt (z.B. Leistungen der Personalabteilung). Die Leistungsverrechnung kann einseitig (Leistungen gehen nur in eine Richtung) oder gegenseitig (Leistungsaustausch erfolgt wechselseitig) sein.
siehe auch: Leistung