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Industriekontenrahmen

Der Bundesverband der Deutschen Industrie hat zuletzt in 1986 einen neuen Kontenrahmen veröffentlicht, dessen Gliederung nach den Gliederungsschemata des Handelsgesetzbuchs (HGB) für große Kapitalgesellschaften (insbesondere §§ 266, 275 HGB) orientiert ist. Da in diesem Kontenrahmen nur wenige Kontengruppen auf die Belange der Industrie spezifisch zugeschnitten sind, ist der IKR mit verhältnismäßig geringen Anpassungen auch für andere Wirtschaftszweige geeignet.

Der IKR enthält eine Gliederungssystematik für die Buchhaltung, welche eine Trennung zwischen Finanzbuchhaltung und Betriebsbuchhaltung zulässt. Die Finanzbuchhaltung wird in den Kontenklassen 0 bis 8 und die Betriebsbuchhaltung in der Kontenklasse 9 abgewickelt.

Der für Hessen entwickelte Verwaltungskontenrahmen wurde aus dem IKR abgeleitet, so dass zu Beginn der Umstellung auf die Doppik zunächst keine Kontenklassen für die Finanzrechnung vorgesehen waren. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass diese im kommunalen Bereich benötigt werden.