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Gebrauchsgüter

Güter, die zur langfristigen Nutzung zur Verfügung stehen und deren Wert mehr als 410 € netto beträgt.

Die steuerliche Änderung zum Wirtschaftsjahr 2008 wurde vom nordrhein-westfälischen Haushaltsrecht nicht übernommen, so dass es im NKF bei den bisherigen Regelungen bleibt. Mehrere Bundesländer haben die Wertgrenzen 150 EUR und 1.000 EUR übernommen.