Forderung
Anspruch auf Bezahlung einer gelieferten Ware oder Leistung gegenüber dem Empfänger. Forderungen werden in der Bilanz ausgewiesen unter „Umlaufvermögen“ mit weitergehender Untergliederung, wie beispielsweise Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an verbundene Unternehmen.
siehe auch: § 59 Nr. 18 Nds. GemHKVO
- Kontierungshandbuch:
15 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen und 16 Privatrechtliche Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände