Festwert
Im Vorratsvermögen können Anlagegüter sowie Rohstoffe, Hilfsstoffe und Betriebsstoffe mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden, wenn sie
- regelmäßig ersetzt werden,
- ihr Gegenwert für den Verwaltungsbetrieb von nachrangiger Bedeutung ist oder
- der im Festwert erfasste Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Änderungen unterliegt.