A B C D E F G H I K L M N O P Q R S T Ü V W Z

Fälligkeit

Datum, zu dem der Anspruch eines Gläubigers durch den Schuldner eingelöst werden muss. Ein Fälligkeitsdatum wird bei jeder Ein- und Ausgangsrechnung erfasst bzw. automatisch ermittelt. Es wird außerdem beim Erfassen eines Wechsels eingegeben und ist ein wichtiges Kriterium im Rahmen der Zahlbarmachung und des Mahnwesens.