Eigenleistung
Empfehlungen und Hinweise des Arbeitskreises „Neues Kommunales Rechnungswesen (NKR)“ des Fachverbands der Kämmerer in Niedersachsen e. V.
Eigenleistungen: Aktivierung, Kreditfinanzierung
Rechtsnorm: §§ 15 IV, 60 Nr. 3 KomHKVO
Stand: 15.12.2017
Aktivierungsfähige Eigenleistungen müssen im Haushaltsplan veranschlagt werden. Sie sind aber nicht kreditfinanzierungsfähig.