Abschlussprüfung
Gesetzliche Aufgabe der Prüfung des doppischen Jahresabschlusses. In NRW erfolgt die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Wirtschaftsprüfer bzw. die Gemeindeprüfungsanstalt, in Niedersachsen durch die zuständigen Rechnungsprüfungsämter.
- siehe dazu die Gemeindeordnung NRW, § 128 NKomVG und 9. Abschnitt der KomHKVO