Übertragbare Ausgaben
Kamerale Begrifflichkeit:
Ausgaben, deren Verwendung entweder auf Grund gesetzlicher Vorschrift (z.B. Ausgaben für Investitionen und aus zweckgebundenen Einnahmen) oder auf Grund eines Haushaltsvermerks nicht auf das Haushaltsjahr beschränkt sind, für das der Haushaltsplan gilt.