Personalkosten
Entstehen durch den Einsatz der menschlichen Arbeitskraft. Zu ihnen zählen die Besoldung, Löhne und Gehälter und freiwillige und gesetzliche bzw. tarifliche Sozialkosten sowie sonstige Personalkosten (z.B. Vorstellungskosten).
Kommunales Haushaltsrecht
Entstehen durch den Einsatz der menschlichen Arbeitskraft. Zu ihnen zählen die Besoldung, Löhne und Gehälter und freiwillige und gesetzliche bzw. tarifliche Sozialkosten sowie sonstige Personalkosten (z.B. Vorstellungskosten).