Herstellungskosten
abgekürzt: HK Wertmaßstab für die Bewertung von Vermögensgegenständen bzw. Wirtschaftsgütern, die betrieblich bedingt sind. Handelsrechtlich alle Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und durch die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes entstehen. Abgrenzung: Anschaffungskosten (AK)
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