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Eigenbetrieb

Eigenbetriebe sind von der Gemeinde gebildete, rechtlich unselbständige aber organisatorisch selbständige Betriebe. Sie sind in der Aufzählung in § 107 Abs. 2 GO NRW benannt. Nicht in dieser Auflistung enthaltene Betriebe werden als eigenbetriebsähnliche Einrichtungen bezeichnet. Die gesetzlichen Regelungen sind in der Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) getroffen.