Gemeinkosten
Kosten, die im Gegensatz zu Einzelkosten dem Kostenträger (z.B. Produkte) nicht direkt bzw. unmittelbar zurechenbar sind.
Sie werden auch als indirekte Kosten oder Kostenträgergemeinkosten bezeichnet. Sie werden im Rahmen der Kostenstellenrechnung durch Verrechnungssätze bzw. Schlüsselgrößen den Endkostenstellen bzw. den Kostenträgern zugeordnet (z.B. Löhne, Gehälter, Energiekosten).