Neue Schlüsselzahlen veröffentlicht

Mit der Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung (51 Buchstaben!!!) und der der Umsatzsteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung (und immerhin noch 48 Buchstaben!!!) (beide veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I, Nr. 43 vom 21.09.2020) werden die Umlageschlüssel für die Jahre 2021 bis 2023 festgelegt. Insbesondere in der UStSchlFestV sind umfangreiche coronabedingte Regelungen getroffen worden.

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Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Gemeindefinanzplanung

Das Land Niedersachsen hat auf der Basis der September-Steuerschätzung seine Gemeindefinanzplanung entsprechend aktualisiert. Danach scheinen die ertragreichen Ergebnisse passé zu sein. Begründet wird dieses mit den corona-bedingten Einbrüchen in der Wirtschaftsleistung. Nach den Prognosen der Steuerschätzer werden wir wohl erst 2025 wieder das Vorkrisenniveau erreichen.

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Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Grundsatzurteil zum Durchgriffsverbot des Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG veröffentlicht. Es führt u.a. aus, bis zu welchem Grad durch Bundesrecht in die Personal-, Organisations- und Finanzhoheit der Kommunen eingegriffen werden darf und wann eine Verletzung des Art. 28 GG gegeben ist.

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Entwurf des 2. Corona-Steuerhilfegesetzes

Am Freitag, 12. Juni 2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf des 2. Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen. In dem Gesetzesentwurf werden zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage eine Reihe von steuerrechtlichen Maßnahmen vorgeschlagen. Diese haben gerade auch für die Kommunen erhebliche Auswirkungen: Die Umsatzsteuersätze werden befristet vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von 19 auf 16% und von 7 auf 5% gesenkt. Es wird ein einmaliger Kindergeldbonus von 300 € je kindergeldberechtigtem Kind gewährt. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird eine degressive Abschreibung von 25%, höchsten jedoch des 2,5fachen der linearen Abschreibung zugelassen. Der Freibetrag für die Hinzurechnungstatbestände des § 8 Nr. 1 GewStG wird von 100.000 auf 200.000 € erhöht. § 1 FAG erfährt bzgl. der Umsatzsteuerverteilung eine Änderung. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund geht aktuell im Jahr 2020 von Mindereinnahmen von -1,306 Mio. € aus! Auch ist für ihn nicht nachvollziehbar, warum die Erhöhung des Freibetrags für die Hinzuziehungstatbestände […]

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