Klage gegen die Festsetzung der Kreisumlage

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat am 22.03.2023 folgendes Urteil zur Festsetzung der Kreisumlage getroffen: Amtlicher Leitsatz: Eine zu hohe Festsetzung der Kreisumlage, die zu einem Überschuss und damit einer Rücklagenbildung des Landkreises führt, ist rechtswidrig, wenn dem Überschuss kein anderweitig nicht gedeckter Finanzbedarf gegenübersteht udn damit die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 NFAG nicht eingehalten werden. Es besteht keine Wahlmöglichkeit des Landkreises, bei einem vorhandenen Überschuss entweder die Kreisumlage zu senken oder den Weg einer Sonderzahlung an die kreisangehörigen Gemeinden zu wählen. Für eine solche Zuwendung ist stets Voraussetzung, dass der Beklagte eine ihm obliegende Aufgabe im Sinne des NKomVG wahrnimmt. Eine konkludente Rückerstattung eines Teils der Kreisumlage durch die Sonderzahlungen ist nach den Vorgaben des NFAG nicht möglich. im Rahmen der ihm obliegenden Ergänzungsaufgaben darf der Landkreis anstelle der Gemeinde zur Sicherung eines einheitlichen Leistungsniveaus im Kreisgebiet tätig werden. Zu diesem zweck dürfen Kreise auf landesrechtlicher Grundlage den kreisangehörigen […]

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Bundesverfassungs-Gericht: Bettensteuern sind mit Grundgesetz vereinbar

Städte und Gemeinden dürfen von Übernachtungsgästen eine sogenannte Bettensteuer verlangen. Die örtlichen Abgaben seien mit dem Grundgesetz vereinbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag, 17.05.2022 mit.
Die Richterinnen und Richter des Ersten Senats wiesen Verfassungsbeschwerden von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg zurück. (Az. 1 BvR 2868/15 u. a.) Die Bettensteuern werden auch in anderen Kommunen erhoben.

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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Nach-forderungszinsen nach § 233a AO

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) hat sein mittlerweile drittes Rundschreiben zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Nachforderungszinsen herausgegeben. Dem Rundschreiben 423/2021 ist unter anderem das BMF-Schreiben IV A 3 -S 0338/19/10004 :005 beigefügt. Dieses ist nicht für die Kommunen bindend, es wurde aber als Grundlage für die aktualisierte Handlungsempfehlung des NSGB genommen, da es Orientierung für die kommunale Verfahrensweise enthält. Die Handlungsempfehlung können NSGB-Mitgliedskommunen unter dem Suchbegriff Rundschreiben 423/2021 herunterladen.

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Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Grundsatzurteil zum Durchgriffsverbot des Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG veröffentlicht. Es führt u.a. aus, bis zu welchem Grad durch Bundesrecht in die Personal-, Organisations- und Finanzhoheit der Kommunen eingegriffen werden darf und wann eine Verletzung des Art. 28 GG gegeben ist.

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Kommunalaufsichtliches Vorgehen gegen die Weigerung des Gemeinderates, den Bürgermeister zu entlasten

Der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hat am 25.07.2018 über das kommunalaufsichtliche Vorgehen gegen einen Gemeinderatsbeschluss geurteilt. Danach kann die Kommunalaufsicht unter bestimmten Umständen die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters anordnen.

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Volkszählung und Einwohnerzahl, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil des Zweiten Senats vom 19.09.2018 – 2 BvF 1/15 – – 2 BvF 2/15 – Eine staatliche Volkszählung durch Auswertung vorhandener Register und ergänzende Individualbefragungen fällt unter Art. 73 Abs. 1 Nr. 11 GG. Soweit das Grundgesetz unmittelbar an die Zahl der Einwohner anknüpft, muss der Gesetzgeber ihre realitätsgerechte Ermittlung sicherstellen. Bei der Regelung des Erhebungsverfahrens verfügt der Gesetzgeber über einen Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum. Er muss den an eine „gültige“ Prognose zu stellenden Anforderungen genügen. Weitergehende prozedurale Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren bestehen hingegen nicht. Soweit Rechtsstellung, Finanzkraft und Finanzbedarf der Kommunen von ihrer Einwohnerzahl beeinflusst werden, beruht dies typischerweise auf landesrechtlichen Regelungen des Kommunal- oder Kommunalfinanzverfassungsrechts. Ein dem Bund zurechenbarer Eingriff in ihre Rechtsstellung liegt darin nicht. Das Bundesstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) und die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebot (Art. 20 Abs. 3, Art. 28 […]

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Anhörung zur Festsetzung der Kreisumlage

Das mecklenburgisch-vorpommersche Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat ein gemeindefreundliches Urteil zum Anhörungsverfahren zur Festsetzung der Kreisumlage getroffen. Es kommt zu dem Schluss, dass sich aus Art. 28 Abs. 22 Grundgesetz ein unmittelbares Anhörungsrecht ableiten lässt. Der Landkreis ist verpflichtet, in einem vorherigen formalisierten Anhörungsverfahren den Finanzbedarf aller Gemeinden zu ermitteln. Dabei ist ein „generalisierendes“ Verfahren nicht zulässig, denn der Finanzbedarf jeder einzelnen Gemeinde ist auf Angemessenheit zu überprüfen. Urteil des OVG Greifswald vom 18.07.2018 – 2 L 463/16 – noch nicht rechtskräftig, da wegen der grundsätzlichen Bedeutung zur Ableitung des Anhörungsrechts aus Art. 28 Abs. 2 GG die Revision zugelassen wurde – Quelle: Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern, Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund (Rundschreiben Nr. 155/2018 vom 28.10.2018)

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Pflicht zur Erhebung von Straßen(ausbau)beiträgen

Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat ein – m.E. – wegweisendes Urteil gesprochen. Und zwar geht es um die langjährige Diskussion, ob eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßen(ausbau)beiträgen bestehe. Grundsätzlich ist wohl davon auszugehen, dass diese nicht besteht. So bestimmt beispielsweise § 111 Abs. 5 Satz 3 NKomVG, dass eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und Beiträgen für öffentliche Spielplätze nicht besteht. Gleichzeitig hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 27.03.2017 (9 LC 180/15) ausdrücklich die Verfassungsmäßigkeit der Straßenausbaubeiträge bestätigt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof ist zur Überzeugung gelangt, dass sich dieses Recht in dem Falle eines defizitären Haushalts zu einer Pflicht wandelt.   Dem Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofes liegt folgender Sachverhalt zugrunde (sehr kurzgefasst): Die Kommunalaufsicht hat die defizitäre kreisangehörige Stadt aufgefordert, alle vertretbaren und gebotenen Möglichkeiten der Entgeltbeschaffung auszuschöpfen. In einem zweiten Schritt wollte die Kommunalaufsicht durch Erlass der entsprechenden Straßenausbaubeitragssatzung die Erhebung von Beiträgen bewirken. Die ka. Gemeinde sah sich in ihrem Recht auf […]

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