Bundesverfassungs-Gericht: Bettensteuern sind mit Grundgesetz vereinbar

Städte und Gemeinden dürfen von Übernachtungsgästen eine sogenannte Bettensteuer verlangen. Die örtlichen Abgaben seien mit dem Grundgesetz vereinbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag, 17.05.2022 mit.
Die Richterinnen und Richter des Ersten Senats wiesen Verfassungsbeschwerden von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg zurück. (Az. 1 BvR 2868/15 u. a.) Die Bettensteuern werden auch in anderen Kommunen erhoben.

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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Nach-forderungszinsen nach § 233a AO

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) hat sein mittlerweile drittes Rundschreiben zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Nachforderungszinsen herausgegeben. Dem Rundschreiben 423/2021 ist unter anderem das BMF-Schreiben IV A 3 -S 0338/19/10004 :005 beigefügt. Dieses ist nicht für die Kommunen bindend, es wurde aber als Grundlage für die aktualisierte Handlungsempfehlung des NSGB genommen, da es Orientierung für die kommunale Verfahrensweise enthält. Die Handlungsempfehlung können NSGB-Mitgliedskommunen unter dem Suchbegriff Rundschreiben 423/2021 herunterladen.

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Neue Schlüsselzahlen veröffentlicht

Mit der Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung (51 Buchstaben!!!) und der der Umsatzsteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung (und immerhin noch 48 Buchstaben!!!) (beide veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I, Nr. 43 vom 21.09.2020) werden die Umlageschlüssel für die Jahre 2021 bis 2023 festgelegt. Insbesondere in der UStSchlFestV sind umfangreiche coronabedingte Regelungen getroffen worden.

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Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Grundsatzurteil zum Durchgriffsverbot des Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG veröffentlicht. Es führt u.a. aus, bis zu welchem Grad durch Bundesrecht in die Personal-, Organisations- und Finanzhoheit der Kommunen eingegriffen werden darf und wann eine Verletzung des Art. 28 GG gegeben ist.

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Entwurf des 2. Corona-Steuerhilfegesetzes

Am Freitag, 12. Juni 2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf des 2. Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen. In dem Gesetzesentwurf werden zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage eine Reihe von steuerrechtlichen Maßnahmen vorgeschlagen. Diese haben gerade auch für die Kommunen erhebliche Auswirkungen: Die Umsatzsteuersätze werden befristet vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von 19 auf 16% und von 7 auf 5% gesenkt. Es wird ein einmaliger Kindergeldbonus von 300 € je kindergeldberechtigtem Kind gewährt. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird eine degressive Abschreibung von 25%, höchsten jedoch des 2,5fachen der linearen Abschreibung zugelassen. Der Freibetrag für die Hinzurechnungstatbestände des § 8 Nr. 1 GewStG wird von 100.000 auf 200.000 € erhöht. § 1 FAG erfährt bzgl. der Umsatzsteuerverteilung eine Änderung. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund geht aktuell im Jahr 2020 von Mindereinnahmen von -1,306 Mio. € aus! Auch ist für ihn nicht nachvollziehbar, warum die Erhöhung des Freibetrags für die Hinzuziehungstatbestände […]

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