Versorgungslasten

Nach dem geltenden Staatsvertrag über die Verteilung der Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrnwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) richtet sich die Rückstellungsbildung für Pensionslasen. Das Land Niedersachsen hat entsprechende Verfahrensregelungen erlassen. Quelle: RdErl. d. MF vom 27.04.2018 – VD3 21 63/06 N 1 -, VORIS 20442 (Nds. MBl. Nr. 16/2018, S. 351)

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EILMELDUNG: Bemessung der Grundsteuer ist verfassungswidrig

Die Regelungen verstoßen gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetzes soll eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gelten. Die Bemessung der Grundsteuer für Immobilien ist verfassungswidrig. Die seit über 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke seien „völlig überholt“ und führten zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“ der Immobilienbesitzer, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Demnach muss der Gesetzgeber bis Ende 2019 eine Neureglung schaffen. Sollte diese Frist ungenutzt verstreichen, dürfen die derzeitigen Regeln nicht mehr angewandt werden. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetzes soll eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gelten. Vorgaben für eine Neuregelung machte das Gericht nicht.   Quelle: https://www.welt.de/wirtschaft/article175318878/Grundsteuer-Bemessung-verfassungswidrig-laut-Bundesverfassungsgericht.html  

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Grundsteuer; Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht unmittelbar bevor

  Am 10. April 2018 um 14.00 Uhr wird das Bundesverfassungsgericht seine lang erwartete Entscheidung zum Bewertungsrecht als Grundlage der Erhebung der Grundsteuer verkünden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erwartet vom Bund und von den Ländern, dass zügig die aus dieser Entscheidung folgenden gesetzgeberischen Konsequenzen gezogen werden. Sollte das Bundesverfassungsgericht die der Grundbesteuerung zu Grunde liegenden Bewertungen für verfassungswidrig erklären, müssen die Gesetzgeber unverzüglich handeln. Die Grundsteuer muss dann sobald möglich auf eine neue gerechte, rechtssichere und nachvollziehbare Rechtsgrundlage gestützt werden. Die Gemeinden können auf die Einnahmen aus der Grundsteuer nicht verzichten. Diese ist die zweitwichtigste kommunale Steuer mit einem eigenen Hebesatzrecht der Gemeinden. Ihr Aufkommen liegt bei rund 14 Milliarden Euro im Jahr. Dies ist mehr, als die Städte und Gemeinden überhaupt für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben zur Verfügung haben. Diese Finanzmittel dürfen nicht ausfallen, auch nicht nur zeitweise. Denn das würde bedeuten, dass die kommunale Selbstverwaltung in vielen Gemeinden zum […]

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IDW widerspricht Bundesrechnungshof in Bezug auf die Einführung der EPSAS

Im November 2017 hat der Bundesrechnungshof einen Sonderbericht zu den europäischen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS) veröffentlicht, und darin festgehalten, dass die Bundesregierung „auf europäischer Ebene ihr politisches Gewicht einbringen und die verbindliche Einführung von EPSAS in Deutschland verhindern“ sollte. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) widerspricht dieser Einschätzung und fordert „eine transparente und generationengerechte Rechnungslegung im öffentlichen Sektor“. In seinem ausführlichen Schreiben an den Bundesrechnungshof kritisiert das IDW: die Leugnung der Vorteile einer periodengerechten doppelten Buchführung und Ablehnung der Doppik aufgrund der ggf. erforderlichen Ermessensentscheidungen, das Fehlen der Differenzierung der Kosten der Einführung der doppelten Buchführung und der Kosten anderer längst überfälliger Modernisierungen, Fehlaussagen zur Zusammensetzung des IPSASB und Kritik an der Expertise von Wirtschaftsprüfern, Gleichsetzung der IPSAS mit den IFRS ohne Anerkennung der Anpassung für den öffentlichen Sektor, einseitige Hervorhebung der Vorteile des Vorsichtsprinzips, das auch in der Doppik gelten kann, allein im […]

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Bundesrechnungshof lehnt EPSAS-Einführung ab

Die Pressemitteilung des Bundesrechnungshofes vom 15.11.2017 im ganzen Wortlaut: EU-Kommission greift zur falschen milliardenteuren Therapie Bundesrechnungshof lehnt Harmonisierungsprojekt der EU-Kommission zur Einführung europäischer Rechnungslegungsstandards ab: Das Ziel einer nachhaltigen Tragfähigkeit öffentlicher Haushalte wird verfehlt. „Um Staatsschuldenkrisen in der Europäischen Union zu vermeiden, ist eine solide Haushaltspolitik unerlässlich. Diese lässt sich nicht durch ein wie auch immer geartetes Rechnungslegungssystem erzwingen“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich der Veröffentlichung eines Berichts zur angestrebten Harmonisierung der Rechnungslegung in der EU. Die Europäische Kommission will mit diesem Projekt verlässlichere Finanzdaten aus den Mitgliedstaaten erhalten und so deren Haushalte besser überwachen. Die Ausgaben hierfür sollen allein für Deutschland bei mehr als 3 Milliarden Euro liegen. „Bei der Haushaltsüberwachung“ – so Scheller – „hat die EU jedoch kein Erkenntnisproblem, sondern ein Vollzugsdefizit. Es mangelt in vielen Fällen an gelebter Haushaltsdisziplin in den EU-Mitgliedstaaten und der Bereitschaft, zum Teil harte politische Entscheidungen zu treffen und […]

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