Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

Coronabedingt hat der Bund das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes“ auf den Weg gebracht.

Soweit ich das überblicken kann, wurden die jeweiligen Fristen des Kita-Finanzhilfengesetzes und des Kita-Betreuungsgesetzes etc. um ein Jahr verlängert.

Wichtig für die Kommunen ist aber auch der Artikel 2b, denn dort wurden die Fristen für das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz ebenfalls um 1 Jahr verlängert.

Quelle: Bundesgesetzblatt 2020, Teil I Nr. 19 vom 27.04.2020, S. 813

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