Kontierungshandbuch
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Verbindliche Zuordnungsvorschriften und Hinweise zum niedersächsischen Kontenrahmen für 2025
Auf der Grundlage des Kontenrahmens II/2 (Niedersachsen, Baden-Württemberg) und des Kontenplans II/1 (Stand 20.07.2005) und der haushaltsrechtlichen Anforderungen für Niedersachsen
Kontenrahmen für 2020: Gemäß der Bezugsbekanntmachung des LSN vom 06.06.2019 (Nds. MBl. Nr. 23 vom 12.06.2019 S. 930)
Kontenrahmen für 2021: Gemäß der Bezugsbekanntmachung des LSN vom 29.07.2020 (Nds. MBl. Nr. 37 vom 12.08.2020 S. 847)
Kontenrahmen für 2022: Gemäß der Bezugsbekanntmachung des LSN vom 19.08.2021 (Nds. MBl. Nr. 35 vom 01.09.2021, S. 1424)
Kontenrahmen für 2023: Gemäß der Bezugsbekanntmachung des LSN vom 01.09.2022 (Nds. MBl. Nr. 38 vom 14.09.2022, S. 1284) (Es haben sich keine Änderungen zur Bekanntmachung vom 19.08.2022 ergeben.)
Kontenrahmen für 2024: Gemäß der Bezugsbekanntmachung des LSN vom 04.09.2023 (Nds. MBl. Nr. 34 vom 20.09.2023, S. 689)
Kontenrahmen für 2025: Gemäß der Bezugsbekanntmachung des LSN vom 23.08.2024 (Nds. MBl. Nr. 388)
Legende
9999 Finanzstatistische und haushaltsrechtliche Anforderungen
Verbindliche Zuordnungsvorschriften
(9999) Vorschläge zur weiteren Unterteilung
Hinweise
[9999] Vorschläge zur weiteren Unterteilung auf Bundesebene, die in Niedersachsen keine Anwendung finden. Diese Positionen dürfen für eine weitere Unterteilung nicht genutzt werden.
Allgemeine Hinweise
Weitere Hinweise zur Zuordnung zu den Vorschlägen zur weiteren Unterteilung in der Kontenklasse 0 finden Sie auch in der Abschreibungstabelle, welche als Muster 19 auf der Internetseite des MI veröffentlicht ist.
AKTIVA
- 0 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachvermögen
- 1 Finanzvermögen, liquide Mittel und aktive Rechnungsabgrenzung