Buchführung

Planmäßige und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle einer Organisationseinheit mit dem Ziel, jederzeit einen Überblick über die Vermögenslage und den Stand des Kapitals zu ermöglichen. Die Buchführung bildet das zentrale Teilgebiet des betrieblichen Rechnungswesens.

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Bilanzkorrektur

Vorbereitende Arbeiten zur Erstellung einer Bilanz. Sie umfasst insbesondere folgende Aufgaben: Bewertung und Korrekturbuchung der in Fremdwährung gebuchten Forderungen und Verbindlichkeiten Korrekturbuchung der Forderungen und Verbindlichkeiten bei geändertem Abstimmkonto Korrekturbuchung der kreditorischen Debitoren und der debitorischen Kreditoren Aufgliederung und Korrekturbuchung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten. siehe auch: Bilanz

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Bilanzkennzahlen

Kennzahlen, die auf Basis der Bilanz im Rahmen der Bilanzanalyse ermittelt werden. Neben absoluten Bilanzkennzahlen (z.B. betriebsinternes Vermögen) sind insbesondere relative Bilanzkennzahlen relevant (z.B. Verschuldungsgrad: Fremdkapital im Vergleich zum Gesamtkapital). siehe auch: Kennzahlen, Bilanz

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Bilanzierung

Erstellung einer Bilanz. Sie dient dazu, die Bilanzpositionen ordnungsgemäß anzusetzen. Beim formellen Bilanzansatz ist festzulegen, welche Wirtschaftsgüter und Schulden in die Bilanz aufgenommen werden, beim materiellen Bilanzansatz geht es darum, mit welchem Wert die Wirtschaftsgüter und Schulden in die Bilanz eingehen sollen.

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Bilanzanalyse

Kritische Beurteilung und wirtschaftliche Auswertung von Bilanzen, einschließlich der dazugehörigen GuV sowie der Lageberichte (bei publizitätspflichtigen Unternehmen). Sie wird durchgeführt als Objektvergleich durch Gegenüberstellung der Daten ähnlich strukturierter Unternehmen oder Verwaltungsbetriebe oder als Zeitvergleich durch Vergleich der Daten eines Unternehmens oder Verwaltungsbetriebes über mehrere aufeinander folgende Perioden hinweg.

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Betrieb gewerblicher Art

Als Betrieb gewerblicher Art (BgA) werden alle Einrichtungen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts bezeichnet, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dienen (siehe auch § 4 KStG). Der BgA ist abzugrenzen zur hoheitlichen Tätigkeit und zur Vermögensverwaltung.

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