AfA-Tabelle

Aus Gründen des einheitlichen Verwaltungshandelns geben die zuständigen Behörden sogenannte AfA-Tabellen heraus, in denen die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und daraus abgeleitete Sätze für die lineare Abschreibung typisierend festgelegt werden.
[zum weiterlesen klicken]

» Weiterlesen

AfA – Absetzung für Abnutzung

Steuerrechtliche Abschreibung, die Wertminderungen an langlebigen Wirtschaftsgütern, d.h. Wirtschaftsgütern, die länger als ein Jahr dem Betrieb dienen, erfasst. Die AfA stellt steuerrechtlich Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar, je nachdem in welcher Einkunftsart sie vorgenommen werden können. siehe auch: Abschreibungen

» Weiterlesen

Sonderposten

Nach dem Bruttoprinzip sind für erhaltene und zweckentsprechend verwendete Zuwendungen und Beiträge für Investitionen Sonderposten auf der Passivseite zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen anzusetzen. Die Auflösung der bilanzierten Sonderposten ist entsprechend der Abnutzung des geförderten Vermögensgegenstandes vorzunehmen, die als Abschreibungen in der Ergebnisrechnung erfasst werden (siehe § 43 GemHVO NRW). Eine „Nettobilanzierung“ ist nicht zulässig. Besonders genannte Sonderposten (§ 41 Absatz 4 Nummer 2 GemHVO NRW): – Sonderposten für Zuwendungen (§ 43 Absatz 5 GemHVO NRW) – Sonderposten für Beiträge (§ 43 Absatz 5 GemHVO NRW) – Sonderposten für den Gebührenausgleich (§ 43 Absatz 6 GemHVO NRW) – Sonstige Sonderposten Empfehlungen und Hinweise des Arbeitskreises „Neues Kommunales Rechnungswesen (NKR)“ des Fachverbands der Kämmerer in Niedersachsen e. V. Rechtsnorm: §§ 47 II, 44 V KomHKVO  Stichworte: (kommunales) Bauland, Sonderposten Stand: 15.12.2017 Nach § 60 Nr. 6 KomHKVO sind bei Vermögensveräußerungen von Grundstücken Verkaufserlöse oberhalb des Buchwertes als außerordentlicher Ertrag zu […]

» Weiterlesen
1 23 24 25