Kommunales Hilfsprogramm für Niedersachsen über insgesamt 1,1 Mrd. Euro

Das Land Niedersachsen und die kommunalen Spitzenverbände haben sich über ein kommunales Hilfsprogramm für Niedersachsen verständigt.
» WeiterlesenKommunales Haushaltsrecht
Das Land Niedersachsen und die kommunalen Spitzenverbände haben sich über ein kommunales Hilfsprogramm für Niedersachsen verständigt.
» WeiterlesenAm Freitag, 12. Juni 2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf des 2. Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen. In dem Gesetzesentwurf werden zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage eine Reihe von steuerrechtlichen Maßnahmen vorgeschlagen. Diese haben gerade auch für die Kommunen erhebliche Auswirkungen: Die Umsatzsteuersätze werden befristet vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von 19 auf 16% und von 7 auf 5% gesenkt. Es wird ein einmaliger Kindergeldbonus von 300 € je kindergeldberechtigtem Kind gewährt. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird eine degressive Abschreibung von 25%, höchsten jedoch des 2,5fachen der linearen Abschreibung zugelassen. Der Freibetrag für die Hinzurechnungstatbestände des § 8 Nr. 1 GewStG wird von 100.000 auf 200.000 € erhöht. § 1 FAG erfährt bzgl. der Umsatzsteuerverteilung eine Änderung. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund geht aktuell im Jahr 2020 von Mindereinnahmen von -1,306 Mio. € aus! Auch ist für ihn nicht nachvollziehbar, warum die Erhöhung des Freibetrags für die Hinzuziehungstatbestände […]
» WeiterlesenMit dem LSN-Rundschreiben werden Hinweise zur Verbuchungsproblemen rund um Corona gegeben.
» WeiterlesenDer Niedersächsische Landtag hat am 23.10.2019 den Gesetzentwurf über die Schuldenbremse in Niedersachsen verabschiedet und die Schuldenbremse in die Verfassung aufgenommen.
» WeiterlesenDas Land Niedersachsen beschließt ein Gesetz zur „Flexibilisierung der Straßenausbaubeiträge“
» WeiterlesenDas Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) informiert darüber, dass im Jahr 2019 besonders finanzschwache Kommunen mit weit unterdurchschnittlicher Steuereinnahmekraft, die auch im Übrigen die Voraussetzungen des § 13 NFAG erfüllen, Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben erhalten können.
» WeiterlesenIm niedersächsischen Ministerialblatt wurde die Steuerverbundabrechnung für das Jahr 2018 bekannt gemacht. Quelle: Nds. MBl. 19/2019, S. 848
» WeiterlesenGewährung von Bedarfszuweisungen gemäß § 13 NFAG: Vorbereitung des Bewilligungsverfahrens 2019 Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 33.24 — 10464 (2019) Sehr geehrte Damen und Herren, im Jahr 2019 beabsichtige ich, das Antragsverfahren zur Gewährung von Bedarfszuweisungen nach folgenden Regelungen durchzuführen: I. Rechtsgrundlage, Bewilligungsbehörde, Antragstellerkreis: Bedarfszuweisungen können gemäß § 13 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG) in der Fassung vom 14.09.2007, Nds. GVBI. S. 466, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2018, Nds. GVBI. S. 69, durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport Gemeinden, die nicht Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden sind, Samtgemeinden und Landkreisen im Einzelfall bewilligt werden. II. Antragsverfahren und Termine: Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage: Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage dienen der Deckung von Fehlbeträgen im Ergebnishaushalt. Eine außergewöhnliche Lage liegt vor, wenn es der antragstellenden Kommune nicht gelungen ist, die Ergebnisrechnung des Antragsjahres ausgeglichen abzuschließen und aufgelaufene Fehlbeträge auch in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung […]
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